Aufgrund der aktuellen Situation sind viele Menschen verunsichert. Viele machen sich Gedanken über die Bargeldversorgung oder ob sie weiterhin beraten werden können. Ihre Sparkasse ist trotz Einschränkungen weiterhin für Sie da. Informieren Sie sich hier über die aktuelle Entwicklung.
Wenn Sie von der Corona-Krise betroffen sind und Ihnen deshalb die Zahlungen nicht möglich sind, können Sie ab sofort die Aussetzung der Zins- und Tilgungszahlungen für Ihre Verbraucherkredite für drei Monate veranlassen. Die gesetzliche Regelung dazu sieht vor, dass Sie die Zahlungen spätestens im Juli 2020 wieder aufnehmen müssen.
Hinweis: Bei sogenannten endfälligen Darlehen leisten Sie nur Zinsen. Die Tilgung erfolgt komplett am Ende der Darlehenslaufzeit. Die gesetzliche Stundungsregelung gem. Art. 240 § 3 Abs.1 EGBGB gilt auch für diese Darlehen. Wenn Sie zur Ansparung von Mitteln zur künftigen Tilgung dieser Darlehen vereinbarungsgemäß Zahlungen auf andere Verträge erbringen, greift hierfür die gesetzliche Stundungsregelung gem. Art. 240 § 1 Abs.1 EGBGB. Bitte informieren Sie uns über eine vorgenommene Stundung der Zahlungen auf diese Verträge. Dabei bitten wir Sie, uns insbesondere den Zeitraum der Stundung mitzuteilen. Diese Informationen sind für uns zur weiteren reibungslosen Durchführung Ihres Darlehensvertrages wichtig.
Zahlungen, die Sie jetzt aussetzen, werden angehängt an die ursprünglich vereinbarte Kreditlaufzeit.
Sie nutzen Online-Banking | Jetzt Zins- und Tilgungsaussetzung beantragen |
Wenn Sie kein Online-Banking nutzen, erkundigen Sie sich bitte telefonisch bei Ihrem persönlichen Ansprechpartner.
Die Sicherheit und der Gesundheitsschutz unserer Kundinnen und Kunden sowie unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben für uns in jeglicher Hinsicht oberste Priorität.
In unseren Selbstbedienungsbereichen stehen Ihnen unsere Bargeldautomaten wie gewohnt zur Verfügung. Sollten Sie größere Bargeldabhebungen wünschen, bitten wir Sie, die Summe bei Ihrer Geschäftstelle telefonisch vorzubestellen.
Eine Übersicht über alle Filialen sowie deren aktuelle Öffnungszeiten finden Sie in unserem Filialfinder. Davon unberührt sind die Zugänge zu den Selbstbedienungsbereichen.
Viele Bankgeschäfte können Sie auch zuhause erledigen – per Online-Banking oder Sparkassen-App. Um auf die weiteren Entwicklungen und Einschränkungen durch Corona jederzeit vorbereitet sind,machen Sie hier Ihren MobilitätsCheck!
Haben Sie einen Online-Banking-Zugang und funktioniert der Zugriff? | Hier online beantragen |
Sind Ihre Kontaktdaten wie Telefonnummer und E-Mail-Adresse noch aktuell? | Hier überprüfen und ergänzen |
Ist die Sparkassen-App auf Ihrem Mobiltelefon installiert? | Hier Infos und Download |
Für Ihre Fragen stehen wir Ihnen telefonisch in unserem Kunden-Service-Center in der Zeit von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr unter
[03901 699-699] zur Verfügung. Gerne sind wir auch per E-Mail [vgs-info@spk-altmark-west.de] oder über unseren Chat für Sie erreichbar.
Für Beratungen stehen Ihnen unsere Berater weiterhin zur Verfügung. Den geforderten Mindestabstand halten wir selbstverständlich ein. Am besten vereinbaren Sie dazu telefonisch einen Termin: [03901 699-699]
Unsere Online-Services und das Online-Banking in der Internet-Filiale und der Sparkassen-App stehen Ihnen für den Zahlungsverkehr uneingeschränkt zur Verfügung. Alternativ können Sie die Überweisungsautomaten in den Selbstbedienungsbereichen unserer/ausgewählter Geschäftsstellen nutzen.
Der Zugang zu den Schließfächern ist wie gewohnt möglich.
Wir bitten Kundinnen und Kunden, bei denen Symptome wie Husten oder Fieber auftreten, den Kontakt zur Sparkasse ausschließlich über Telefon oder E-Mail aufzunehmen. Mit diesen Vorsichtsmaßnahmen schützen wir Sie und alle anderen Kundinnen und Kunden genauso wie unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Wir hoffen auf Ihr Verständnis und danken Ihnen dafür.
Fairster Immobilienmakler - Sparkassen-Finanzgruppe/LBS