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Unsere BLZ & BIC
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Blicken Sie entspannt in die Zukunft

  • Ab 25.000 Euro kostenfrei anlegen
  • Solide und langfristige Anlage
  • Fester Zinssatz bis zu  3,00 % p.a.
  • Feste Laufzeiten von wahlweise 6 oder 10 Jahren
  • Auch als Geschenk für Ihre Kinder oder Enkelkinder
  • Die Anlage ist ausschließlich für natürliche Personen möglich

Freistellungsauftrag online

Erteilen Sie Ihrer Sparkasse einen Freistellungsauftrag. Sonst gehen 25 Prozent Abgeltungssteuer ans Finanzamt.

  ab 25.000 Euro
6 Jahre 2,75 %
10 Jahre 3,00 %

Langfristige Partnerschaften zahlen sich aus

Mit dem Sparkassenkapitalbrief sichern Sie sich für einen fest vereinbarten Zeitraum eine solide Rendite. Oder machen Sie Ihren Kindern und Enkel­kindern ein schönes Geschenk.


Wichtige Hinweise zum Sparkassenkapitalbrief mit Nachrangabrede

 

Ihre Chancen

  • In einem persönlichen Gespräch erarbeiten wir gemeinsam Ihre individuelle und passende Anlagestruktur
  • Attraktiver Zinssatz bis zu 2,65 % p.a.
  • Ab 25.000 Euro Anlagesumme
  • Jährliche Zinsgutschrift auf Ihr Verrechnungskonto
  • Kein Kursrisiko
  • Ohne Kosten

 

Ihre Risiken

  • Nachrangabrede: Das auf den Sparkassenkapitalbrief eingezahlte Kapital wird im Fall des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Sparkasse oder der Liquidation der Sparkasse erst ausgezahlt, nachdem die Forderungen aller nicht nachrangigen Gläubiger erfüllt wurden. Es besteht die Gefahr des Zinsausfalls, sowie die Gefahr des Kapitalverlustes bis hin zum Totalverlust. Eine Übersicht über die Haftungsreihenfolge der verschiedenen Investitionen ist auf der Internetseite der Bundesanstalt für Finanzdienstleistung abrufbar (https://www.bafin.de/dok/7991302). Eine Aufrechnung des Rückerstattungsanspruches aus dem Sparkassenkapitalbrief durch den Gläubiger gegen Forderungen der Sparkasse ist ausgeschlossen.
  • Der Sparkassenkapitalbrief ist während der Laufzeit unkündbar, er kann nicht verkauft, übertragen oder vorzeitig zurückgegeben werden.
  • Der Sparkassenkapitalbrief stellt bankaufsichtsrechtlich Eigenmittel (Ergänzungskapital) dar. Forderungen mit Eigenkapital- / Eigenmittelcharakter, insbes. gemäß Randnr. 41, 44 der Mitteilung der EU-Kommission 2013/C 216/01 vom 30. Juli 2013 („Bankenmitteilung“), fallen nicht unter die Einlagensicherung und die Institutssicherung des Sicherungssystems der Sparkassen-Finanzgruppe.
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