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Für Vorsorge ist es nie zu früh, aber oft zu spät.

Das politische Ziel: Deutschland soll klimaneutral werden. Aus diesem Grund ist geplant, das bestehende Gebäudeenergiegesetz (GEG) ab Januar 2024 anzupassen.

Der Fokus bei der Anpassung des Gebäudeenergiegesetzes liegt auf der Art des Heizens, welche im besten Falle mit 65 % erneuerbarer Energien in den deutschen Haushalten realisiert werden soll.

Lassen Sie sich individuell beraten. Nähere Informationen über die gesetzlichen Anforderungen und welche Maßnahmen für Sie in Frage kommen, erhalten Sie von Ihrem Energieberater/Ihrer Energieberaterin vor Ort. Gern unterstützen wir Sie bei der Vermittlung.

Ihr Vertragspartner

Auch wir wissen nicht, was die Energie-Zukunft für Eigentümerinnen und Eigentümer bereithält.
Wir wissen aber, dass es für Vorsorge nie zu früh, aber oft zu spät ist.

Die Lösung: Mit dem „Energie-Sorglos-Konto“1 sind Sie für spätere energetische Maßnahmen gut aufgestellt.
Machen Sie Ihre Immobbilie fit für die Energiewende mit z. B.

  • einer Photovoltaikanlage auf dem Dach
  • einer Fassadendämmung
  • 3-fach verglasten Fenstern
  • Erdwärmepumpe

Sprechen Sie uns gern an.

1 Bausparvertrag zur Absicherung zukünftiger wohnungswirtschaftlicher Modernisierungsvorhaben.

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