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Überblick

Deka-ZukunftsPlan im Über­blick

Besondere Merkmale

  • Alles nur eine Frage der richtigen Vorsorge
    Wie Sie sich Ihr Leben in Zukunft auch vorstellen und welche Wünsche und Bedürfnisse Sie auch haben – mit Deka-ZukunftsPlan haben Sie eine entsprechende Anlage­möglichkeit.
  • Mit Sicherungs­konzept
    Deka-ZukunftsPlan bietet eine Kapital­garantie zum Auszahlungs­beginn1 und zusätzliche Sicherungs­komponenten.
  • Intelligentes Anlage­konzept
    Ihr Kapital wird so angelegt, dass die Rendite­möglichkeiten mit Blick auf die bisherige Anlage­entwicklung und die verbleibende Zeit individuell genutzt werden.
  • Mit Extra-Power
    Nutzen Sie die staatliche Riester-Förderung mit Zulagen und möglichen Steuer­vorteilen.2
  • Hohe Flexibilität
    Bleiben Sie bei Ihren Einzahlungen völlig flexibel. Sie können Ihre Beiträge bei Bedarf jeder­zeit erhöhen, reduzieren oder vorüber­gehend aus­setzen.

Der Fonds auf einen Blick

Sicherungskonzept Kapital­garantie für alle Einzahlungen zum Auszahlungs­beginn1
Flexibilität Jeder­zeitiges Erhöhen, Reduzieren oder Aussetzen des Spar­betrages
Staatliche Förderung Möglichkeit der Riester-Förderung mit staatlichen Zulagen und möglichen Steuer­vorteilen2
Kosten Kosten werden über die gesamte Vertrags­laufzeit gleich­mäßig verteilt und nur auf tatsächlich geleistete Ein­zahlungen erhoben3
Ihr nächster Schritt

Investieren Sie in ein Vorsorge­konzept, das Ertrags­chancen mit speziellen Sicherungs­komponenten kombiniert. Wenn Sie weitere Informationen benötigen: Vereinbaren Sie einfach einen Termin mit Ihrem Berater.

Details

Die Eigenschaften im Detail

Mehr Bewegung für Ihr Vermögen

Mit Deka-ZukunftsPlan wird Ihr Vermögen immer so angelegt, dass Rendite­möglichkeiten ent­sprechend der bisherigen Anlage­entwicklung und der verbleibenden Anspar­dauer best­möglich genutzt werden.

Zu Vertrags­beginn wird ein möglichst hoher Anteil Ihres Kapitals in Anlagen investiert, die langfristig Rendite­möglichkeiten bieten (zum Beispiel Aktien­fonds). Während der Anspar­phase werden die Anlage­schwer­punkte laufend geprüft und bei Bedarf automatisch angepasst. Damit die einge­zahlten Beiträge und Zulagen zu Beginn der Auszahlungs­phase garantiert sind, erfolgt je nach Markt­entwicklung die Umschichtung in schwankungs­ärmere Wert­papiere (zum Beispiel Renten oder Geld­markt­fonds).

Sparweg mit Sicherungskonzept

Mit den individuellen Sicherungs­komponenten von Deka-ZukunftsPlan blicken Sie Ihrem Ruhe­stand voller Zuver­sicht entgegen.

  • Kapitalgarantie zum Beginn der Auszahlungs­phase1
  • Höchst­stand­sicherung fünf Jahre vor Beginn der Auszahlungs­phase
  • Lebens­lang garantierte Leistungen1
  • Hartz-IV-Sicher­heit des im Rahmen der Riester-Förderung angesparten geförderten Kapitals
Zusätzlicher Energieschub vom Staat

Wenn Sie förder­berechtigt sind und einen Teil Ihres Einkommens in den Riester-Vertrag einbringen, können Sie außerdem die staatliche Riester-Förderung mit Zulagen und möglichen Steuer­vorteilen nutzen.2 Die Grund­zulage beträgt bis zu 175 Euro jährlich. Zusätzlich bekommen Sie Kinder­zulagen für jedes kindergeld­berechtigte Kind – und zwar jedes Jahr 300 Euro für Kinder, die ab dem 1. Januar 2008 geboren wurden, bzw. 185 Euro für alle älteren Kinder. Berufs­einsteiger unter 25 Jahren erhalten zusätzlich einen einmaligen Berufs­einsteiger-Bonus von 200 Euro.

Durch die flexible Wohn-Riester-Option kann das angesparte riester­geförderte Gut­haben bei Bedarf auch für den Kauf oder Bau einer selbst genutzten Immobilie eingesetzt werden.

Bleiben Sie flexibel

Ganz gleich was sie heute und morgen bewegt – bleiben Sie flexibel. Möglich sind sowohl Einmal­beiträge als auch regel­mäßige Spar­raten. Sparbeiträge können jeder­zeit erhöht, reduziert oder sogar vorübergehend aus­gesetzt werden. Zu Beginn der Auszahlungs­phase haben Sie zudem die Möglichkeit, bis zu 30 Prozent Kapital aus Einzahlungen mit Riester-Förderung zu entnehmen.

Steuerliche Hinweise

Beachten Sie bitte einige steuerliche Hinweise bei dieser Anlageform: Voraus­setzung für den Erhalt der vollen Zulagen ist, dass ein Spar­betrag von mindestens vier Prozent des sozial­versicherungs­pflichtigen Vor­jahres­ein­kommens, maximal 2.100­ Euro abzüglich Zulagen, mindestens der Sockel­beitrag von 60 Euro erbracht wird. Eine mittelbare Zulagen­berechtigung besteht seit 2012 nur, wenn mindestens 60 Euro Eigen­beitrag erbracht werden. Grund- und Kinder­zulage werden gekürzt, wenn geringere Eigen­beiträge geleistet werden.

Beiträge bis zum Höchst­betrag von 2.100 Euro pro Jahr können auch als Sonder­ausgaben geltend gemacht werden. Das Finanzamt prüft bei Abgabe der Anlage AV automatisch, ob die mögliche Steuer­ersparnis höher ist als die Alters­vorsorge­zulage. Die in der Auszahlungs­phase zufließenden Renten­zahlungen aus gefördertem Kapital (gefördert durch Zulage, Sonder­ausgaben­abzug), sind in voller Höhe bei Zufluss der Rente als sonstige Einkünfte zu versteuern.

Wird vor Beginn der Auszahlungs­phase über das Kapital verfügt, sind bei Beiträgen mit Riester-Förderung die gewährten Zulagen und Steuer­vorteile zurück­zuzahlen (förderschädliche Verfügung). Der erzielte Wert­zuwachs ist mit dem individuellen Steuer­satz zu versteuern.

Aussagen gemäß aktueller Rechtslage, Stand: Februar 2020.

Die steuerliche Behandlung der Erträge hängt von Ihren persönlichen Verhältnissen ab und kann künftig auch rückwirkenden Änderungen (zum Beispiel durch Gesetzes­änderung oder geänderte Auslegung durch die Finanz­verwaltung) unter­worfen sein.

Ihr nächster Schritt

Investieren Sie in ein Vorsorge­konzept, das Ertrags­chancen mit speziellen Sicherungs­komponenten kombiniert. Wenn Sie weitere Informationen benötigen: Vereinbaren Sie einfach einen Termin mit Ihrem Berater.

Chancen und Risiken

Ihre Chancen und Risiken

Wesentliche Chancen:

  • Garantie1 der eingezahlten Beträge zu Beginn der Auszahlungs­phase und zusätzliche Höchst­stand­sicherung in den letzten fünf Jahren vor dem geplanten Auszahlungs­beginn.
  • Attraktive Ertrags­chancen dank der kunden­individuellen Anlage­steuerung.
  • Neben dem Erhalt von staatlichen Zulagen können viele einen zusätzlichen Sonder­ausgaben­abzug nutzen.
  • Das geförderte Kapital kann auch für die Finanzierung von Wohn­eigentum genutzt werden (flexible Wohn-Riester-Option).

Wesentliche Risiken:

  • Die Anlage unterliegt während der Laufzeit Kurs­schwankungen. Diese können sich bei einer Verfügung vor Beginn der Auszahlungs­phase negativ auf die Anlage auswirken, da in diesem Fall die Kapital­garantie entfällt.
  • Wird vor Beginn der Auszahlungs­phase über das Kapital verfügt, sind bei Beiträgen mit Riester-Förderung die gewährten Zulagen und Steuer­vorteile zurückzuzahlen (förderschädliche Verfügung). Der erzielte Wert­zuwachs ist mit dem individuellen Steuer­satz zu versteuern.

Ihre Wert­papier-Expertinnen und Wertpapier-Experten

Die DekaBank ist das Wert­papier­haus der Sparkassen-Finanz­gruppe und Partnerin Ihrer Sparkasse.

1 Garantie­geber: DekaBank Deutsche Giro­zentrale, Frankfurt am Main. Bei förder­schädlicher Verfügung von Gut­haben mit Riester-Förderung vor Beginn der Auszahlungs­phase keine Garantie der Beiträge und Rück­zahlung der staatlichen Förderungen.

2 Bitte beachten Sie die steuerlichen Hinweise.

3  Diese Kosten­darstellung erfüllt nicht die Anforderungen an einen aufsichts­rechtlich vorgeschriebenen Kosten­ausweis, den Sie rechtzeitig vor Auftrags­ausführung erhalten werden. Bei Fragen zu den Kosten wenden Sie sich bitte an Ihren Kunden­berater/Ihre Kunden­beraterin.

Diese Informationen können ein Beratungs­gespräch nicht ersetzen. Allein­verbindliche Grund­lage für den Erwerb von Deka Investment­fonds sind die jeweiligen wesentlichen Anleger­informationen sowie der jeweilige Verkaufs­prospekt und Berichte, die Sie in deutscher Sprache bei Ihrer Sparkasse oder Landes­bank oder von der DekaBank Deutsche Girozentrale, 60625 Frankfurt und unter www.deka.de erhalten.

Die Muster-Produkt­informations­blätter nach § 7 Absatz 4 AltZertG finden Sie hier: https://www.deka.de/privatkunden/muster-pib-deka-zukunftsplan

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